Für gesunde Menschen ist der Gang zum Zahnarzt eine vielleicht nicht immer angenehme, aber doch notwendige Selbstverständlichkeit. Pflegebedürftige Patienten, die ihr Heim nicht mehr ohne weiteres verlassen können, sind oft auf Hausbesuche durch ihren Zahnarzt angewiesen. Dabei tragen eine gute Zahn- und Mundhygiene und eine kompetente zahnmedizinische Versorgung entscheidend zum Wohlbefinden bei. Haus- und Heimbesuche durch den Zahnarzt fußten bisher vor allem auf deren ehrenamtlichem Engagement. Seit rund einem Jahr aber gibt es im Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die so genannte aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz. In einer seit dem 1. April 2014 geltenden Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen werden jetzt erstmals Kooperationsverträge geregelt, die Kassenzahnärzte mit stationären Pflegeeinrichtungen abschließen können. Dank dieser Regelung ist es ab sofort möglich, pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch zahnmedizinisch zu betreuen. Für die Zahnärzte bringen diese neuen Regelungen Vorteile in der Verwaltung mit sich, pflegebedürftigen Patienten ermöglicht die neue Rahmenvereinbarung eine routinemäßige Eingangsuntersuchung und weitere regelmäßige zahnmedizinische Versorgungsleistungen. So können Zahnärzte zusammen mit dem Pflegepersonal auf professioneller Basis die Zahn- und Mundhygiene ihrer Patienten erhalten und verbessern.